Corona Trainingsrunde nach Tandern am 25. Mai
Laut "Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020" ist Sport mit bis zu 5 Personen gestattet.
Genauer Wortlaut: § 9 Sport (1) 1Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. 2Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen, 3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen, 4. kontaktfreie Durchführung, 6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,.....